Gehöferschaft Schoden
Die Gehöferschaften sind eine Besonderheit des alten Trierer Landes. Wir finden sie in Rheinland-Pfalz nur im Regierungsbezirk Trier südlich der Mosel sowie im angrenzenden Saarland.
Rechtsform und Entstehung
Die Entstehungsgeschichte der Gehöferschaften ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Ihre Rechtsnatur als nicht rechtsfähige Personenvereinigung mit gemeinschaftlichem Eigentum sowie die Tatsache, dass Eigentumsänderungen oft seit Generationen nicht mehr im Grundbuch eingetragen worden sind, haben haben zur Folge, dass die Gehöferschaften heute praktisch nicht mehr ordnungsgemäß am Rechtsleben teilnehmen können. Die Gehöferschaften sind Personenvereinigungen, mit Genossenschaften vergleichbar, die heute überwiegend forstwirtschaftliche Flächen gemeinsam nach ideellen Anteilen besitzen. Die Bewirtschaftung erfolgt heute meist unter Mitwirkung der Landesforstverwaltung. Obwohl die Rechtsnatur der Gehöferschaften bis auf den heutigen Tag umstritten und in der Vergangenheit oftmals Gegenstand eingehender Diskussionen in der Literatur gewesen ist, geht die herrschende Rechtsauffassung heute davon aus, daß es sich bei den Gehöferschaften um Institutionen privatrechtlichen Charakters handelt.
Es würde hier den Rahmen sprengen, diese - vorwiegend rechtshistorische Problematik - eindeutig zu erläutern.
Nach überwiegender Ansicht sind die Gehöferschaften nicht Gemeindewald, nicht Genossenschaft, nicht Allmende, sondern haben rechtsgeschichtlich ihren Ursprung im Privatrecht. Dies wurde von der Gesetzgebung in der Vergangenheit nicht immer toleriert.
Wenn auch die rechtliche Zuordnung der Gehöferschaften mit erheblichen Rechtsproblemen verbunden ist, so darf doch der Anspruch der Gehöferschaften auf eine rechtliche Integration in die heute geltende Gesellschaftsordnung nicht übersehen werden.