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Gehöferschaft Schoden

Die Gehöferschaften sind eine Besonderheit des alten Trierer Landes. Wir finden sie in Rheinland-Pfalz nur im Regierungsbezirk Trier südlich der Mosel sowie im angrenzenden Saarland.

 

Rechtsform und Entstehung

Die Entstehungsgeschichte der Gehöferschaften ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Ihre Rechtsnatur als nicht rechtsfähige Personenvereinigung mit gemeinschaftlichem Eigentum sowie die Tatsache, dass Eigentumsänderungen oft seit Generationen nicht mehr im Grundbuch eingetragen worden sind, haben zur Folge, dass die Gehöferschaften heute nur unter erschwerten Bedingungen am Rechtsleben teilnehmen können. Die Gehöferschaften sind Personenvereinigungen, mit Genossenschaften vergleichbar, die heute überwiegend forstwirtschaftliche Flächen gemeinsam nach ideellen Anteilen besitzen. Die Bewirtschaftung erfolgt heute meist unter Mitwirkung der Landesforstverwaltung. Obwohl die Rechtsnatur der Gehöferschaften bis auf den heutigen Tag umstritten und in der Vergangenheit oftmals Gegenstand eingehender Diskussionen in der Literatur gewesen ist, geht die herrschende Rechtsauffassung heute davon aus, dass es sich bei den Gehöferschaften um Institutionen privatrechtlichen Charakters handelt.


Es würde hier den Rahmen sprengen, diese - vorwiegend rechtshistorische Problematik  - eindeutig zu erläutern.


Nach überwiegender Ansicht sind die Gehöferschaften nicht Gemeindewald, nicht Genossenschaft, nicht Allmende, sondern haben rechtsgeschichtlich ihren Ursprung im Privatrecht. Dies wurde von der Gesetzgebung in der Vergangenheit nicht immer toleriert.


Wenn auch die rechtliche Zuordnung der Gehöferschaften mit erheblichen Rechtsproblemen verbunden ist, so darf doch der Anspruch der Gehöferschaften auf eine rechtliche Integration in die heute geltende Gesellschaftsordnung nicht übersehen werden. 

Unter Berücksichtigung dieses allgemeinen Interesses an einer ordnungsgemäßen Führung der Gehöferschaften und damit auch einer verlässlichen Bewirtschaftung der nicht unerheblichen gehöferschaftlichen Waldbestände in Rheinland-Pfalz erteilt die Obere Forstbehörde seit 2025 Vertretungsbescheinigungen für ordnungsgemäß gewählte Vorstände von Gehöferschaften, so geschehen auch für die Gehöferschaft Schoden.

 

Die Gehöferschaft Schoden wurde bislang basierend auf der Gehöferschaftssatzung vom 23. Februar 1895 geführt. In der Gesamtversammlung am 11. April 2025 wurde eine neue Satzung beschlossen, die nach Zustimmung von mehr als zwei Drittel aller Mitglieder nach Anteilen berechnet und nach Bestätigung der Oberen Forstbehörde am 15. August 2025 in Kraft getreten ist.